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Lenz: Österreich darf ausländische Kapitalerträge nicht diskriminieren

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtUniv.-Ass. DDr. Georg Kofler, LL.M.ÖStZ 2004/757ÖStZ 2004, 343 Heft 15 und 16 v. 1.8.2004

1. Die Art 73b und 73d Abs 1 und 3 EG-Vertrag (jetzt Art 56 EG und 58 Abs 1 und 3 EG) stehen einer Regelung entgegen, die nur den Beziehern österreichischer Kapitalerträge erlaubt, zwischen einer Endbesteuerung mit einem Steuersatz von 25 % und der normalen Einkommensteuer unter Anwendung eines Hälftesteuersatzes zu wählen, während sie vorsieht, dass Kapitalerträge aus einem anderen Mitgliedstaat zwingend der normalen Einkommensteuer ohne Ermäßigung des Steuersatzes unterliegen.

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