Ausgehend vom EuGH -Urteil 11.03.2004, Rs C-9/02 , wird analysiert, welche Möglichkeiten den Mitgliedstaaten bleiben, um die Besteuerung stiller Reserven sicherzustellen und eine durch den EuGH de facto legalisierte steuerfreie Unternehmensveräußerung zu verhindern.