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Rückstellungen für Abräumarbeiten und für Rohstoffsicherung sind als Aufwandsrückstellungen steuerlich nicht absetzbar (Wiesner,RWZ 2004/44, S 181)

ArtikelrundschauAllgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2004/728ÖStZ 2004, 341 Heft 15 und 16 v. 2.8.2004

Wiesner stellt das VwGH -Erkenntnis vom 26.05.2004, 2001/14/0181 vor, wonach das EStG 1988 sowohl vor als auch seit Bestehen des § 9 von einem eigenständigen steuerlichen Rückstellungsbegriff ausgeht, der eine wirtschaftliche Veranlassung im Abschlussjahr voraussetzt; weiters gibt er Hinweise für die Praxis.

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