Unternehmensbewertungen sind stets funktional vorzunehmen. Strittig ist, ob diese funktionale Betrachtung nur subjektiviert oder auch objektiviert durchgeführt werden kann. Der Artikel stellt die Gegenposition zu den Beiträgen von Bertl / Schiebel in RWZ 12/2003 und RWZ 1/2004 dar.