Der Beitrag zeigt auf, dass die Entscheidung des UFS vom 26.01.2004, RV/0 188-S/03, in Widerspruch zur Judikatur des VwGH und zu den Lohnsteuerrichtlinien steht.
Der Beitrag zeigt auf, dass die Entscheidung des UFS vom 26.01.2004, RV/0 188-S/03, in Widerspruch zur Judikatur des VwGH und zu den Lohnsteuerrichtlinien steht.