Die Autoren legen dar, dass beim Steuerausgleich beim Gruppenfremden auch zu beachten ist, dass der Gruppenträger das gesamte steuerliche Ergebnis übernimmt, ihm aber nur teilweise das handelsrechtliche Ergebnis zukommt.
Die Autoren legen dar, dass beim Steuerausgleich beim Gruppenfremden auch zu beachten ist, dass der Gruppenträger das gesamte steuerliche Ergebnis übernimmt, ihm aber nur teilweise das handelsrechtliche Ergebnis zukommt.