Im Erkenntnis 99/13/0070 hat sich der VwGH zur Anwendung des § 48 BAO (Inhalt dieser Bestimmung und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen) geäußert. Die Autorin setzt sich mit dieser Entscheidung und deren Auswirkungen auseinander.
Im Erkenntnis 99/13/0070 hat sich der VwGH zur Anwendung des § 48 BAO (Inhalt dieser Bestimmung und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen) geäußert. Die Autorin setzt sich mit dieser Entscheidung und deren Auswirkungen auseinander.