Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs 2 Z 1 UStG). BMF 01.06.2004, 09 0902/6-IV/9/04; AÖF 2004/169, 77. Stück, ausgegeben am 30. 6. 2004.