In diesem Beitrag wird die Verkehrswertbeeinflussung durch unbare Entnahmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass unbare Entnahmen isoliert betrachtet bei derzeitiger Rechtslage keine wesentlichen steuerlichen Vorteile bringen. Diese Vorteile werden nach In-Kraft-Treten der Steuerreform 2005 zu einem Nachteil. Eine legistische Änderung zur Verhinderung eines "Steuermissbrauchs" ist daher nicht geboten.