Schwerpunkt des Artikels ist die Abhandlung der Schlussanträge von GA Tizzano in der Rs Lenz Die vor dem EuGH noch anhängigen Verfahren (Weidert & Paulus sowie Manninen) und das Urteil des EuGH in der Rs Kommission/Frankreich werden in die Darstellung einbezogen (ua deswegen, weil die beteiligten Regierungen in ihren Argumenten nicht wesentlich voneinander abweichen).