Im Zuge der Beschlussfassung über das Wachstums- und Standortgesetz 2003 wurde ein Antrag auf Abänderung des UStG beschlossen, der auch relevante Neuerungen für umsatzsteuerliche Fragen im Insolvenz- und Exekutionsverfahren bringt.
Im Zuge der Beschlussfassung über das Wachstums- und Standortgesetz 2003 wurde ein Antrag auf Abänderung des UStG beschlossen, der auch relevante Neuerungen für umsatzsteuerliche Fragen im Insolvenz- und Exekutionsverfahren bringt.