Der “Versuch" der Umsatzsteuer-Novelle, den Vorsteuerabzug für den privat genutzten Gebäudeteil auszuschließen, scheitere nach Ansicht des Autors am Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes. Im Ergebnis schaffe die Novelle eine echte Befreiung (mit Vorsteuerabzug!) privaten Wohnens in Unternehmensgebäuden.