Verlangt die Privatstiftung vom Begünstigten ein im Verhältnis zum Wert der Nutzungsüberlassung zu geringes Entgelt, führt dies zu einer ertragsteuerlichen Zuwendung iHd Differenzbetrages zwischen Nutzungswert und tatsächlich bezahlter Miete. Ausgehend von der durch die Rechtsprechung entwickelten Vorgehensweise wird eine weitere Methode zur Herleitung der angemessenen Miete vorgestellt.