Die Gebarungsbestimmungen des Vereinsgesetzes 2002 treten schrittweise in Kraft. Bis zum Stichtag 31. 12. 2004 gelten alle Vereine aus Sicht der Rechnungslegung als kleine Vereine.
Die Gebarungsbestimmungen des Vereinsgesetzes 2002 treten schrittweise in Kraft. Bis zum Stichtag 31. 12. 2004 gelten alle Vereine aus Sicht der Rechnungslegung als kleine Vereine.