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Die elektronische Rechnungstellung im Lichte des Gemeinschaftsrechts

Mag. Martin PuchingerÖStZ 2004/579ÖStZ 2004, 265 Heft 12 v. 15.6.2004

Am 23. 12. 2003 wurde die Verordnung zu§ 11 Abs 2 UStG, die die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung festlegt, kundgemacht1)1) BGBl II 2003/583.). Mangels besonderer In-Kraft-Tretens-Bestimmungen ist sie ab 24. 12. 2003 anzuwenden. Im Folgenden vergleicht der Verfasser die innerstaatliche Umsetzung mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Auf die Voraussetzungen zur Anwendung von EDI (Electronic Data Interchange) wird nicht eingegangen2)2)Diesbezüglich sei aufPuchinger / Jeitschko, FJ 2003, 110, verwiesen.).

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