Gibt ein Gesellschafter Besserungskapital hin, stellt sich die Frage, ob ein gesellschaftsteuerbarer Tatbestand verwirklicht wird. Anhand der Rsp der Höchstgerichte werden ein Lösungsschema und Gestaltungsvorschläge erarbeitet, wie eine Besserungsabrede formuliert werden sollte, um keine Gesellschaftsteuer auszulösen.