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Verfahrensrechtliche Probleme durch die Kennzahl 9230/9530 im Bereich der E/A - bzw Überschussrechnung (Hödl, SWK 10/2004, S 391)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2004/522ÖStZ 2004, 238 Heft 11 v. 1.6.2004

Dem Autor erscheinen die KZ 9230 (E1a) und 9530 (E1b), in denen jeweils der “übrige Aufwand" anzugeben ist, problematisch. Bei solch standardisierten Verfahren bestehe ein Spannungsfeld von Offenlegungspflicht, materieller Steuerwahrheit und Wiederaufnahme des Verfahrens.

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