Mit Beschluss vom 6. 12. 2002, B 1363/01-8, hat der VfGH ein Gesetzesprüfungsverfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Z 2 und 3 des § 121 Abs 5 EStG eingeleitet. Der Artikel erläutert die Ausgangssituation und stellt die vom VfGH vorgebrachten Bedenken kurz dar.