Neumeister erörtert den Ausweis der auf die Jahre 2002 und 2003 befristeten Investitionszuwachsprämie gem § 108 e EStG im handelsrechtlichen Jahresabschluss. Seiner Ansicht nach ist die Investitionszuwachsprämie bei Erfüllen der sachlichen Anspruchsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Einreichens der Steuererklärung in voller Höhe ertragswirksam.