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Drohverlustrückstellung zu Vollkosten oder Teilkosten nach wie vor offen (RdW 2003/89, S. 112)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2003/350ÖStZ 2003, 206 Heft 8 v. 15.4.2003

In einem jüngst vergangenen Erkenntnis traf der VwGH Aussagen zu Drohverlustrückstellungen. Ausdrücklich offen ließ er, ob die Bewertung zu Vollkosten oder zu Teilkosten vorzunehmen sei.

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