Mit der Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2002 durch BGBl II Nr 2002/448 erfolgten ganz wesentliche Erweiterungen des bestehenden Verfahrens ab 2003, welche auch unter dem Begriff “eFinanz" bekannt sind: Ausdehnung des Teilnehmerkreises auf die Steuerpflichtigen selbst, Zugang über Internet, elektronische Einbringung bestimmter Steuererklärungen und elektronische Zustellung bestimmter abgabenbehördlicher Erledigungen (insbesondere Bescheide). In der Abhandlung wird auf diese Neuerungen näher eingegangen.