Verlegt ein deutscher Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz nach Österreich, so tritt er damit in die österr unbeschränkte Steuerpflicht ein, derzufolge seine deutschen Einkünfte künftighin nach österr Recht zu ermitteln sind. Ist der Steuerpflichtige zu 24 % an einer (immobilienverwaltenden) deutschen GmbH&Co KG beteiligt, die ihren Immobilienbesitz an eine deutsche Betriebs-AG vermietet, deren Anteile im Wege einer vermögensverwaltenden deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu 50 % vom Steuerpflichtigen gehalten werden, und werden unter diesen Gegebenheiten nach deutschem Recht zum einen die Vermietungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte umtransformiert und zum zweiten die Anteile an der Betriebs-AG zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG erklärt, dann wird durch solche Wirkungen des deutschen Steuerrechtes mit dem Zuzug nach Österreich zumindest teilweise ein zur Doppelbesteuerung führender Qualifikationskonflikt erzeugt. Denn die Beteiligung an der Betriebs-AG würde auf österr Seite nicht als notwendiges Betriebsvermögen der deutschen vermögensverwaltenden KG gewertet und folglich dem Privatvermögen des nach Österreich zugezogenen Steuerpflichtigen zugerechnet. Nach österr Recht müssten folglich die von der deutschen Betriebs-AG ausgeschütteten Gewinne unter Art 10 DBA-Deutschland subsumiert und der österr Besteuerung unterworfen werden.