Die neuen slowenischen Rechnungslegungsstandards regeln den Neubewertungskomplex in zwei unterschiedlichen Ausprägungen: Neubewertung kann zum einen die Indexierung der Eigenkapitalpositionen (“Revalorisierung" -- neu) und zum anderen die Fair-Value-Bewertung, somit die Bewertung über den Anschaffungskosten, bedeuten. Nach einer Darstellung der “Revalorisierung" -- neu befasst sich der Autor vor allem mit der eingeführten Fair-Value-Bewertung.