Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder gibt einen Abriss über die Eckpunkte der polnischen Ertragsbesteuerung. Die Ertragsbesteuerung erfolgt in Form der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das Prinzip der synthetischen Einkommensermittlung ist in Grundzügen verwirklicht. Die Möglichkeiten, entstandene Verluste auszugleichen oder vorzutragen, sind eingeschränkt.