Vom BMF wurde eine Verordnung zur Durchführung des § 48 BAO erlassen, die hinsichtlich veranlagter Steuern erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2002 anwendbar ist. Im Beitrag wird der Wortlaut der Verordnung samt Anmerkungen wiedergegeben.
Vom BMF wurde eine Verordnung zur Durchführung des § 48 BAO erlassen, die hinsichtlich veranlagter Steuern erstmals ab dem Veranlagungsjahr 2002 anwendbar ist. Im Beitrag wird der Wortlaut der Verordnung samt Anmerkungen wiedergegeben.