Die EStR 2000 ermitteln die Luxustangente bei Gebrauchtwagen, indem sie Neupreis und Angemessenheitsgrenze von 34.000 E ins Verhältnis zueinander setzen und die Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens entsprechend kürzen. Diese Vorgangsweise überzeugt den Autor aber nicht; seines Erachtens folgt die Angemessenheitsgrenze für Gebrauchtwagen direkt aus jener für Neuwagen sowie den gesetzlichen Abschreibungsregeln.