Die im Beitrag wieder gegebene Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision ersetzt die Stellungnahme KFS/RL 11 vom 5. 10. 1994. Die Neufassung wurde wegen der durch das EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz und verschiedener anderer Gesetze eingetretenen Änderungen erforderlich. Die Stellungnahme beinhaltet Aussagen zur Gliederung der Rücklagen, Bildung und Auflösung von Rücklagen sowie zum Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung und befasst sich mit Sonderfragen zu Rücklagen und Rücklagen im Konzernabschluss.