Das BMVG, mit dem die Vorschriften hinsichtlich gesetzlicher Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter um die Möglichkeit der Einschaltung von Mitarbeiterversorgungskassen erweitert wurden, eröffnet sowohl für Arbeitnehmer als auch für die Unternehmen eine Reihe von Alternativen. Da sie in einigen Punkten umstrittene Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss der Unternehmen haben, beschäftigt sich der Artikel mit diesem Themenbereich.