In RdW 2001, S. 493 ff hat der Verfasser zu den von Gesetz, Lehre und Rechtsprechung entwickelten allgemeinen Grundsätzen der Rückstellungsbildung iZm den diesbezüglichen Ausführungen der EStR 2000 Stellung genommen. Seither sind mehrere VwGH-Erkenntnisse ergangen, welche teilweise bereits auf der neuen Rechtslage des § 198 HGB idF EU-GesRÄG 1995 und des § 9 EStG idF StRefG 1993 basieren. In der vorliegenden Abhandlung verdeutlicht Barborka, wie diese Grundregeln nunmehr vom VwGH -- und somit auch von den Steuerbehörden -- interpretiert werden.