Als Chef der Steuersektion im BMF, deren Leitung er 1988 übernommen hat, hat sich Dr. WolfgangNolzauch immer wieder mit Fragen der Besteuerung von Kapitalgesellschaften auseinander gesetzt. Ein zentrales Problem dieses Steuerrechtsgebiets ist die Abgrenzung zwischen der betrieblichen Sphäre der Kapitalgesellschaft und der Gesellschaftersphäre (“causa societatis"). Das steuerliche Korrektiv zur Lösung dieser Abgrenzungsproblematik ist die verdeckte Gewinnausschüttung, die lange Zeit mit einer geradezu konfiskatorischen Steuerbelastung pönalisiert wurde. Vor nunmehr 10 Jahren, im Jahr 1993 (und damit im 5. Jahr der Amtszeit des Jubilars als Sektionschef), wurde diese letzte steuerliche Diskriminierung der Kapitalgesellschaft im Rahmen der Steuerreform 1993 (BGBl 1993/818) durch die Einbeziehung der verdeckten Gewinnausschüttungen in die Halbsatz- bzw KESt-Endbesteuerung beseitigt1)).