In ihrer Entscheidung vom 28. 2. 2001 hat sich die Eidgenössische Steuerrekurskommission (StRK) ua mit dem Thema der ungerechtfertigten Inanspruchnahme eines DBA, insbesondere mit dem Kriterium der “Nutzungsberechtigung" im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Schweizerischen Verrechnungssteuer auf Dividenden gemäß dem DBA zwischen der Schweiz und Luxemburg auseinander gesetzt. Im Beitrag werden die Erwägungen der StRK zum Begriff des Nutzungsberechtigten dargelegt und kritisch gewürdigt.