Mit Erkenntnis vom 1. 3. 2001, G 109/00, und vom 7. 3. 2001, G 110/00, hat der VfGH die entscheidenden Prüfkriterien vorgegeben, anhand derer die Lohnnebenkostenpflicht der Vergütungen von Gesellschafter-Geschäftsführern zu messen ist. Nach einer Darstellung der Kernaussagen des VfGH werden die im Gefolge des VfGH-Erkenntnisses zahlreich ergangenen VwGH-Erkenntnisse einer kritischen Analyse unterzogen.