Zu den steuerfreien Erträgen aus internationalen Schachtelbeteiligungen zählen auch “Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung", insoweit nicht eine Teilwertabschreibung vorgenommen worden ist. Die Steuerbefreiung des Veräußerungsgewinns entstammt nicht der Mutter-Tochter-Richtlinie, sondern stellt eine rein innerösterreichische Regelung dar. Die Autoren diskutieren die Frage, ob auch die Veräußerung eines Teiles einer internationalen Schachtelbeteiligung, der unter 25 % liegt, zur Steuerbefreiung führt.