Das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz hat auch außerhalb des Berufungsverfahrens Verbesserungen im Rechtsschutz gebracht. Der Autor behandelt die Neufassung des § 117 BAO und bespricht dabei den Anwendungsbereich, Rechtsauslegungen, Änderung der Rechtsauslegung, die gesetzliche Wortfolge “zum Nachteil der Partei" und das In-Kraft-Treten.