Der Beitrag schildert die Ausgangslage des VwGH-Erkenntnisses vom 25. 9. 2002, 2000/13/0203, gibt die wesentlichen Entscheidungsgründe wieder und kommentiert die Entscheidung.
Der Beitrag schildert die Ausgangslage des VwGH-Erkenntnisses vom 25. 9. 2002, 2000/13/0203, gibt die wesentlichen Entscheidungsgründe wieder und kommentiert die Entscheidung.