Ein Abgabepflichtiger, der in eine finanzielle Krise schlittert, ist oft gezwungen, durch Schuldnachlässe im Zuge eines außergerichtlichen Ausgleiches eine Sanierung herbeizuführen. In vielen Fällen ist das Finanzamt ein wichtiger Gläubiger. In der Praxis hat sich in der Finanzverwaltung - gestützt auf interne Erlässe - eine Vorgangsweise eingebürgert, die jedoch nur schwer mit den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung in Einklang zu bringen ist. Der Autor zeigt auf, welche Vorgangsweise derzeit weitgehend praktiziert wird und wie die Rechtslage in diesem Bereich wäre. Auch weist er auf Risiken der nicht mit den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung konform gehenden Verwaltungspraxis hin.