Dividenden, die die österr Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gem Art 10 DBA-USA der 5%igen österr Kapitalertragsteuer. Erfolgt daher unter dem Titel “Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als eine Einlagenrückzahlung darstellt, dann gilt dieser Vorgang nach inländischem Recht (§ 4 Abs 12 EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden Zuteilungsregel unterstellt werden kann. Selbst wenn sich nach inländischem Recht (§ 98 Z 8 EStG 1988) hierdurch -- wegen Übersteigens des Buchwertes der Beteiligung -- eine Steuerpflicht ergeben sollte, dürfte diese gem Art 7 bzw 13 Abs 6 DBA-USA nicht geltend gemacht werden. (SWI 2003, 6)