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Gewinnausschüttung an die US-Muttergesellschaft unter Auflösung von Kapitalrücklagen (EAS 2176 v 26. 11. 2002)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2003/168ÖStZ 2003, 84 Heft 4 v. 17.2.2003

Dividenden, die die österr Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gem Art 10 DBA-USA der 5%igen österr Kapitalertragsteuer. Erfolgt daher unter dem Titel “Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als eine Einlagenrückzahlung darstellt, dann gilt dieser Vorgang nach inländischem Recht (§ 4 Abs 12 EStG 1988) als Beteiligungsveräußerung, die daher nicht der für Dividenden geltenden Zuteilungsregel unterstellt werden kann. Selbst wenn sich nach inländischem Recht (§ 98 Z 8 EStG 1988) hierdurch -- wegen Übersteigens des Buchwertes der Beteiligung -- eine Steuerpflicht ergeben sollte, dürfte diese gem Art 7 bzw 13 Abs 6 DBA-USA nicht geltend gemacht werden. (SWI 2003, 6)

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