Unternimmt ein in Österreich ansässiger Zauberkünstler eine 5 Monate dauernde Tournee in den USA, wobei er nach Art eines “fahrenden Künstlers" in verschiedenen US-Schulen und Kindergärten Zaubervorstellungen abhält, dann sind die USA gem Artikel 17 DBA-USA berechtigt, die hierbei erzielten Einkünfte nach ihrem Recht zu besteuern. Dieses Besteuerungsrecht der USA wäre nur dann nicht gegeben, wenn die hierbei erzielten Betriebseinnahmen den Betrag von 20.000 US-Dollar nicht übersteigen. Eine allenfalls in den USA erhobene Einkommensteuer wäre gem Art 22 DBA-USA auf jene österr Einkommensteuer anrechenbar, die auf die US-Einkünfte entfällt. (SWI 2003, 6)