Der Autor analysiert in seinem Beitrag das sE nicht ganz reibungsfreie Verhältnis der Betriebsstätte zum Begriff des ständigen Vertreters. Er erörtert dabei den Begriff des ständigen Vertreters sowie die Vertreter-Betriebsstätte gemäß § 20 BAO (subjektives Element: Funktionaler Zusammenhang mit dem Betrieb des Geschäftsherrn, Zuordnung der betrieblichen Tätigkeit und Verfügungsmacht).