Der durch das AbgRMRefG neu gefasste § 117 BAO scheint nach Ansicht der Verfasserinnen vor allem den rechtlichen Stellenwert der praktisch überaus bedeutsamen Erlässe der Finanzverwaltung zu stärken. Sie gehen an Hand verschiedener Fallkonstellationen auf die Wirkungen der neuen Bestimmung im Bereich der Erlässe ein und prüfen, inwieweit dadurch eine Änderung der bisherigen Dogmatik zu den Erlässen eintritt.