Die Einbeziehung der Finanzausgleichspartner Bund, Länder und Gemeinden in die Besteuerung wird seit jeher mit dem Postulat der Wettbewerbsneutralität begründet. Der Autor geht der Frage nach, ob bzw inwieweit dieser Grundsatz als Richtschnur des im Steuerrecht geltenden allgemeinen Sachlichkeitsgebotes zur Abgrenzung der steuerbaren Sphäre geeignet ist. Im Bereich der Körperschaftsteuer führen seine Untersuchungen zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Steuerrechts (insb Gleichheitssatz), während im Bereich der Umsatzsteuer die Wettbewerbsneutralität vor allem von den europarechtlichen Grundlagen (6. MWSt-RL) geprägt ist.