Im Rahmen des “aktuellen Themas" gibt der Autor den Sachverhalt sowie die Entscheidungsgründe des VfGH-Erkenntnis-ses vom 28. 9. 2002, B 171/02, wieder und bezieht dazu Stellung.
Im Rahmen des “aktuellen Themas" gibt der Autor den Sachverhalt sowie die Entscheidungsgründe des VfGH-Erkenntnis-ses vom 28. 9. 2002, B 171/02, wieder und bezieht dazu Stellung.