Mit 1. 1. 1997 sind in den USA die so genannten “Check-the-Box"-Richtlinien in Kraft getreten, wonach bestimmte Gesellschaftsformen wählen können, ob sie steuerlich als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft behandelt werden wollen. Diese Wahlfreiheit gilt auch für ausländische Gesellschaften. Der Autor stellt das Check-the-Box-Regime aus österreichischer Sicht dar und weist auf “mögliche Fußangeln" hin. Er geht dabei grundsätzlich davon aus, dass Gesellschafter der österreichischen GmbH in den USA ansässige natürliche Personen oder Kapitalgesellschaften sind.