Bei Dienstverträgen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sind. Im Rahmen des Rechnungswesenlexikons werden jene Einzelfälle behandelt, bei denen es trotzdem zur Bildung von Rückstellungen kommt.
Bei Dienstverträgen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Leistung und Gegenleistung ausgeglichen sind. Im Rahmen des Rechnungswesenlexikons werden jene Einzelfälle behandelt, bei denen es trotzdem zur Bildung von Rückstellungen kommt.