Im USt-Protokoll 2003 wird unter dem Titel “Vorsteuerabzug im Hinblick auf eine zukünftige Option zur steuerpflichtigen Vermietung" der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Optionsausübung gem § 6 Abs 2 iVm § 6 Abs 1 Z 16 UStG über die vom EuGH geforderte ernsthafte Verwendungsabsicht bestimmt und dieses Kriterium grundsätzlich zutreffend detailliert. Der Autor erkennt darin eine Ungleichbehandlung von steuerpflichtiger Grundstücksvermietung und Grundstückslieferung.