Der Beitrag beschäftigt sich mit den allgemeinen umsatzsteuerlichen Grundsätzen für Anzahlungsrechnungen und der Vorgangsweise, wenn Beträge aus Anzahlungsrechnungen im Zeitpunkt der Leistungserbringung noch offen sind. Abschließend werden zwei Schlussrechnungsmuster dargestellt, mit denen nach der Leistungserbringung neben dem sonstigen Restbetrag auch noch über offene Anzahlungsbeträge abgerechnet wird.