Kapitalerträge aus ausländischen Investmentfonds unterliegen zunächst bei Zufluss an den Fonds einem KESt-Abzug und werden sodann ein weiteres Mal bei Zufluss an die Anleger mit KESt belastet, ohne dass ausreichende Rückerstattungsmöglichkeiten oder Anrechnungsmöglichkeiten bestehen. Die Verfasser zeigen europa- und verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorgangsweise auf.