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Die zeitliche Komponente der Werterhellung bei Rückstellungen gemäß VwGH, BFH sowie EuGH (Barborka, RWZ 2003/78, S. 289)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2003/1117ÖStZ 2003, 528 Heft 23 v. 1.12.2003

Durch die Steuerverwaltung ist die Werterhellungsfrist auf drei Monate beschränkt. Die neueste Rechtsprechung des VwGH und des EuGH scheine darauf hinzuweisen, dass diese zeitliche Limitierung des Werterhellungszeitraumes nur im Rahmen der allgemeinen Grundsätze der GoB möglich ist.

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