In vielen kleineren Unternehmen wird für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit ein im Wohnungsverband gelegenes Zimmer als Arbeitszimmer verwendet. Nach einleitenden Erläuterungen zu den Begriffen Arbeitszimmer, Wohnungsverband, Einrichtung bzw Einrichtungsgegenstände befasst sich die Autorin mit der Abzugsfähigkeit bei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, den abzugsfähigen Aufwendungen und den umsatzsteuerlichen Auswirkungen.