Am 1. 9. 2003 ist das Bundesgesetz für Immobilienfonds (ImmoInvFG, BGBl I Nr 2003/80) in Kraft getreten. Damit wurden erstmals in Österreich gesetzliche Rahmenbedingungen für die Veranlagung der Immobilienfonds geschaffen. In der Abhandlung werden die wesentlichen Grundlagen dieses Gesetzes zusammengefasst dargestellt.